Rechtsgutachten zur Langzeitarchivierung veröffentlicht
30. November 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Urheberrecht ist im Open-Access-Bereich ein Thema, das sich andauernden Interesses erfreut. Ebenfalls wichtig für die Betreiber von Repositorien sind diese Fragen jedoch auch mit Blick auf Langzeitarchivierung. Deshalb ist jetzt im Rahmen des von der DFG geförderten Projekts LuKII (LOCKSS und KOPAL Infrastruktur und Interoperabilität) ein Rechtsgutachten entstanden, das Repositorybetreibern als Handreichung dienen kann.
Frau Dr. Ellen Euler hat für das Langzeitarchivierungsprojekt LuKII, dessen Ziel die Etablierung einer sicheren, effizienten und vor allem kostengünstigen digitalen Langzeitarchivierungsinfrastruktur ist, in Ihrem Gutachten die entscheidenden Fragen beantwortet. Im Vorwort heißt es:
„Jede urheberrechtlich relevante Nutzung eines Werkes und sei sie auch noch so altruistisch, allgemein erwünscht und nicht kommerziell, steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des Urhebers, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Privilegierung, die von diesem Zustimmungsvorbehalt befreit. Einziger Anknüpfungspunkt für Langzeitarchivierungsmaßnahmen ist gegenwärtig die Archivschrankenregelung in § 53 Abs. 2 UrhG, welche jedoch Langzeitarchivierungsmaßnahmen im Hinblick auf digitale Werke nur unzureichend erfasst, sodass diese zumeist vertraglicher Regelung bedürfen um durchführbar zu sein.“
Für das Projekt LuKII bedeutet das, dass für die Nutzung der Infrastruktur eine vertragliche Regelung geschaffen wird, die wohl auch auf andere Langzeitarchivierungsprojekte anwendbar sein könnte.
Das Gutachten ist auf dem edoc-Server der Humboldt-Universität zu Berlin im Abschnitt Open-Access Pre- und Postprints veröffentlicht.
Direktlink zum Dokument: http://edoc.hu-berlin.de/oa/reports/reXWA7YIvSnAk/PDF/23gwylDsJJV6.pdf